ATGB´s DHC Rheinland

Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB)

Erwerb und Verwendung der Eintrittskarten (im Folgenden „Tickets“ genannt) zu Veranstaltungen
des DHC Rheinland Handball-Bundesliga (im Folgenden „Verein“ genannt) sowie der Zutritt zum Stadion unterliegen den nachstehenden Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“) sowie der Stadionordnung des Vereins, die ausdrücklich in diese ATGB einbezogen wird. Durch Erwerb oder Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser ATGB.

1. Ticketbestellung
Tickets für die vom Verein veranstalteten Handballspiele sind grundsätzlich nur bei dem Verein
oder den von ihm autorisierten Vorverkaufsstellen zu bestellen.

Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden. Erst mit Absendung des Tickets an den Kunden wird das von diesem abgegebene Angebot von dem Verein angenommen.

2. Zahlungsmodalitäten
Die Höhe der Eintrittspreise ergibt sich aus den aktuellen Preislisten des Vereins. Bestellungen
werden grundsätzlich per Vorauskasse (Kreditkarte, Verrechnungsscheck, EC-Karte, Einzugsermächtigung, Überweisung oder bar) ausgeführt.

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen. Sollte die Bezahlung nicht innerhalb der Frist erfolgen oder keine ausreichende Kontodeckung vorliegen, ist der Verein berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren. Bis zu ihrer vollständigen Bezahlung verbleiben dem Kunden übersandte Tickets im Eigentum des Vereins. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt für diesen Fall ausdrücklich vorbehalten.

Für die vom Verein autorisierten Vorverkaufsstellen können abweichende Bestimmungen getroffen werden.

3. Ticketauswahl
Falls der Kunde nichts anderes bestimmt hat, ist der Verein im Falle des Ausverkaufs der gewünschten Kategorie berechtigt, dem Kunden ohne vorherige Mitteilung Tickets der nächsthöheren oder -niedrigeren Kategorie zuzuteilen und/oder die Ticketzahl zu limitieren.

4. Ticketversand
Der Versand der Tickets erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, es sei denn, es liegt grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des Vereins oder der von ihm beauftragten Personen
vor. Die Auswahl des Transportunternehmens erfolgt durch den Verein.

5. Reklamationen
Der Käufer ist verpflichtet, die Tickets nach Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl,
Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Eine Reklamation
fehlerhafter Tickets hat unverzüglich (binnen dreier Arbeitstage) nach Eingang der Tickets
beim Kunden schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg an die unter Ziffer 10 genannten
Kontaktadressen zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung der Tickets.

6. Rücknahme/Erstattung der Tickets
Ein Umtausch der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dem Kunden abhanden gekommene
oder zerstörte Tickets werden nicht ersetzt oder erstattet. Die Rücknahme der Tickets bzw. die Erstattung von Eintrittsgeldern aus Kulanz obliegt der freien Entscheidung des Vereins im Einzelfall.

Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung, insbesondere wenn ein Ligaspiel zum Zeitpunkt der Ticketbestellung von der HBL Toyota-Handball-Bundesliga noch nicht endgültig terminiert gewesen ist, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung des Eintrittspreises.
Gleiches gilt im Falle des Abbruchs eines Spiels. Die Tickets behalten in jedem Fall ihre Gültigkeit.

Wird eine Veranstaltung abgesagt, so erhält der Ticketinhaber den Eintrittspreis gegen Rückgabe
des Originaltickets bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei der er das Ticket erworben hat. Bei der Erstattung werden keine Bearbeitungs- und Versandgebühren zurückgezahlt.

7. Weitergabe der Tickets
Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Hallenbesuch,
zur Durchsetzung von Hallenverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und zur Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden Mannschaften während eines Handballspiels liegt es im Interesse des Vereins und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken. Der Verkauf der Tickets erfolgt daher ausschließlich zur privaten Nutzung. Dem Ticketinhaber ist es insbesondere untersagt,

a)    Tickets bei Internetauktionshäusern zum Verkauf anzubieten;

b)    Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Verein
gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern;

c)    im Rahmen einer privaten Weitergabe die Tickets zu einem höheren Preis als
den, der auf den Tickets angegeben ist, zu veräußern;

d)    Tickets an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch
von Handballspielen ausgeschlossen wurden;

e)    Tickets an Anhänger von Gast-Vereinen weiterzugeben;

f)    Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Verein
zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden.

Auf Verlangen des Vereins ist der Kunde im Falle einer Weitergabe des Tickets dazu verpflichtet,
Name, Anschrift und Geburtsdatum des neuen Ticketbesitzers mitzuteilen.

Wird ein Ticket für die vorgenannten unzulässigen Zwecke verwendet oder verstößt der Ticketinhaber in sonstiger Weise gegen diese ATGB, so wird das Ticket ungültig. Der Verein ist in diesem Fall berechtigt, das Ticket – auch elektronisch – zu sperren und dem Besitzer des Tickets entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn des Stadions zu verweisen.

Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Untersagungen kann der Verein von dem Kunden
zudem die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro verlangen. Weitergehende
Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der Verein das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Hallenverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder
strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

8. Recht am eigenen Bild
Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein
in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Verein
oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden.

9. Hallenordnung
Der Zutritt zum Hallen ist unabhängig vom Alter nur mit einem gültigen Ticket möglich.
Inhaber von ermäßigten Tickets sind verpflichtet, auf Verlangen einen zur Inanspruchnahme
der Ermäßigung berechtigenden Ausweis oder sonstigen Nachweis vorzuzeigen. Die Wahrnehmung der Hausrechte bleibt dem Verein jederzeit unbelassen. Mit Verlassen der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

Der Kunde unterwirft sich bei dem Besuch der Veranstaltung der Hallenordnung. Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Ticketinhaber verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, des Vereins, des Sicherheitspersonals und der Hallenverwaltung in der Halle Folge zu leisten. Jeder Ticketinhaber ist gehalten, mit Polizei, Verein, Sicherheitspersonal und Hallenverwaltung bei der Überprüfung seiner Identität zu kooperieren und die Beschlagnahme verbotener Gegenstände, die sich in seinem Besitz befinden, zu dulden.

Pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Feuerwerkskörper oder Rauchkerzen, Waffen aller
Art und ähnliche gefährliche Gegenstände, Glasbehälter, Dosen, Spirituosen und alkoholische
Getränke, illegale Drogen oder sonstige Gegenstände, die der Freude am Spiel bzw. dem
Komfort oder der Sicherheit anderer Besucher, Spieler oder Offizieller abträglich sein können,
sind verboten. Gleiches gilt für werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände
aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter. Die vorgenannten Gegenstände dürfen nicht in die Halle gebracht werden, der Veranstalter ist berechtigt, sie vorläufig in Verwahrung zu nehmen. Das Äußern oder Verbreiten von rassistischen,
fremdenfeindlichen oder rechtsradikalen Parolen ist verboten.

Das Betreten des Spielfeldes und das Besteigen von Absperrgittern ist untersagt. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, die sich gewalttätig oder gegen die öffentliche Ordnung verhalten, oder die die Besorgnis eines solchen Verhaltens erwecken, können der Halle verwiesen werden.

Es ist Ticketinhabern ohne vorherige Zustimmung des Vereins nicht gestattet, Ton, Bild, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen (außer für private Zwecke) oder
diese ganz oder teilweise über Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu
übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen.
Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige
Zustimmung des Vereins nicht in die Halle mitgebracht werden. Fotos und Bilder, die von
Ticketinhabern bei einem Spiel erstellt werden, dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vereins.

Der ungenehmigte Verkauf von Getränken, Lebensmitteln, Souvenirs, Kleidern, Werbeartikeln,
Fan-Artikeln und/oder anderen kommerziellen Artikeln ist untersagt.

Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Verbote kann der Verein die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der Verein das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Hallenverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

10. Kontakt
Ticketbestellungen oder Rückfragen zum Ticketverkauf können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an den Verein gerichtet werden:

DHC Rheinland GmbH & Co. KG
Römerstraße 23
41539 Dormagen
Tel.: 02133 / 97901-0
Fax.: 02133 / 9701-20
info@dhc-rheinland.de


11. Haftungsausschluss
Der Aufenthalt an und in der Halle erfolgt auf eigene Gefahr. Der Verein haftet, gleich aus
welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es
sind wesentliche Vertragspflichten betroffen. Die Haftung des Vereins ist außer im Falle vorsätzlichen Handelns auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt,
es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor.

12. Datenverarbeitung/Datenschutz
Sämtliche vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden vom Verein unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet. Die
Daten, insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankdaten etc. werden
vom Verein in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses
jeweils erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Verein ist berechtigt, die Daten an von ihm mit der Durchführung des Kaufvertrags beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit der geschlossene Vertrag erfüllt werden kann.

13. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz des Vereins. Ist der
Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und
in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis am Sitz des Vereins. Bei grenzüberschreitenden
Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis
ebenfalls der Sitz des Vereins. Bei grenzüberschreitenden
Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis
ebenfalls der Sitz des Vereins vereinbart.

14. Schlussklausel
Sollten einzelne Punkte dieser ATGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder
nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen
Bedingungen nicht berührt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

Stand: 06.08.2009


Kooperationspartner
DHC Rheinland /
TSV Bayer Dormagen

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